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 Errichten eines Testaments

Wenn in Deutschland lebende Japaner in Japan und in Deutschland vererbbares Vermögen besitzen und auch Erben in beiden Ländern leben und der Erblasser für die Erben die Durchführung des Verfahrens vereinfachen will, kann er ein Testament errichten, das seinem Willen entspricht. Allerdings müsste er dabei die unterschiedlichen rechtlichen Vorschriften in beiden Ländern einhalten. Wir würden ihn gerne dabei unterstützen und seinen Willen für beide Länder rechtlich wasserdicht machen.
Wenn der in Deutschland lebende Japaner keine Angehörigen in Deutschland hat, ist es ratsam, Vorkehrungen in seinem Testament zu treffen bezüglich der Auflösung seines Haushaltes nach seinem Ableben

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  • Masami NAKAMURA Verwaltungsanwältin
    Masami NAKAMURA
    Verwaltungsanwältin
  • Richard Masamitsu
SCHEIFFELE
    Richard Masamitsu
    SCHEIFFELE,
    Rechtsanwalt
    PETERS Rechtsanwälte mbB
  • Yukari Wollboldt-Komazaki
    Yukari Wollboldt-Komazaki
    M.A.
    öffentlich bestellte u. beeidigte
    Dolmetscherin u. übersetzerin
    des Landgerichts Stuttgart
  • Hisako CONZE
    Hisako CONZE
    Dipl. Ing.
    Dolmetscherin für Japanisch

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