Home > Errichten eines Testaments
Wenn in Deutschland lebende Japaner in Japan und in Deutschland vererbbares Vermögen besitzen und auch Erben in beiden Ländern leben und der Erblasser für die Erben die Durchführung des Verfahrens vereinfachen will, kann er ein Testament errichten, das seinem Willen entspricht. Allerdings müsste er dabei die unterschiedlichen rechtlichen Vorschriften in beiden Ländern einhalten. Wir würden ihn gerne dabei unterstützen und seinen Willen für beide Länder rechtlich wasserdicht machen.
Wenn der in Deutschland lebende Japaner keine Angehörigen in Deutschland hat, ist es ratsam, Vorkehrungen in seinem Testament zu treffen bezüglich der Auflösung seines Haushaltes nach seinem Ableben