Home > Erbschaftsverfahren
Wenn in Deutschland verstorbene Japaner in Japan noch vererbbares Vermögen hinterlassen (Girokonto, Sparbücher, Depositen, Immobilien ,,, ) und Erben sowohl in Japan und Deutschland leben, kann das durchzuführende Erbschaftsverfahren undurchsichtig werden, Wir würden den erforderlichen Verkehr mit ämtern, Behörden, Institutionen und Miterben gerne für Sie übernehmen. Wenn in Deutschland lebende Miterben nicht japanisch sprechen (z.B, Ehefrau oder Kinder), sind Sie auf sach- und sprachkundige Unterstützung angewiesen.