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Erbschaftsverfahren

Wenn in Deutschland verstorbene Japaner in Japan noch vererbbares Vermögen hinterlassen (Girokonto, Sparbücher, Depositen, Immobilien ,,, ) und Erben sowohl in Japan und Deutschland leben, kann das durchzuführende Erbschaftsverfahren undurchsichtig werden, Wir würden den erforderlichen Verkehr mit ämtern, Behörden, Institutionen und Miterben gerne für Sie übernehmen. Wenn in Deutschland lebende Miterben nicht japanisch sprechen (z.B, Ehefrau oder Kinder), sind Sie auf sach- und sprachkundige Unterstützung angewiesen.

überlassen Sie Ihre Sorgen uns!

  • Masami NAKAMURA Verwaltungsanwältin
    Masami NAKAMURA
    Verwaltungsanwältin
  • Richard Masamitsu SCHEIFFELE
    Richard Masamitsu
    SCHEIFFELE,
    Rechtsanwalt.
    PETERS Rechtsanwälte mbB

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