Home > Mitteilung aus der Kanzlei
Als Sie nach längerer Zeit nach Haus kamen und Ihre Eltern sahen, waren sie gealtert. Sie machten sich Sorge um ihr tägliches Leben. Sie waren zwar noch nicht krank, aber Sie wurden besorgt. Sie fühlten sich befangen, die Sorge um sie Ihren Verwandten aufzutragen, was auch problematisch sein könnte, es geht nicht nur um Verpflegung sondern auch um den Verkehr mit den ämtern. Es geht um die Versorgung älterer Menschen, die eigentlich Ihre Aufgabe wäre, die Sie aber nicht wahrnehmen können, weil Sie fern von Ihren Eltern leben.
Wäre es nicht sinnvoll die geschilderte Situation gemeinsam mit einem rechtskundigen Moderator zu diskutieren, weil ja fast jeder in ihr lebt? Und auch über die eigene Altersversorgung nachzudenken.
Die geschilderte Situation enthält auch Phasen in denen juristische Beratung hilfreich sein kann. Z.B. könnte durch Inanspruchnahme des ?Systems der Vormundschaft“ die Personenvorsorge und die Vermögensverwaltung professionellen, juristisch ausgebildeten Personen anvertraut werden, so dass nicht nur Ihre Eltern, auch Sie selbst einen einvernehmlichen und erfüllten Lebensabend verbringen können.
Mein diesmaliger Vortrag soll Ihnen die Rolle des ?Systems der Vormundschaft“ verständlich machen in Verbindung mit Erbschaft.
Dies werde ich mit konkreten Beispielen aus meiner Praxis belegen.
Im aktuellen Thema möchte ich Ihnen zeigen, wie sich die Erbschaftssteuer berechnet, die sie für ihr japanisches Erbe in Deutschland zu zahlen haben und einen überblick über das Rentensystem geben,
? Bei jeder Veranstaltung können Sie mir persönliche Frage stellen.
?Ich würde mich freuen, wenn Sie mir vorab über Ihre Fragen mitteilen würden.